Basel II und seine Auswirkungen auf das IT-Sicherheitsmanagement

Große Unternehmen und Konzerne, sei es in Industrie oder Finanzdienstleistung, betreiben bereits seit längerem intensive Anstrengungen zur Gewährleistung der Sicherheit ihrer Informationsverarbeitung, die Bundesregierung unterstützt über das Wirtschafts- und Innenministerium Programme zur Sensibilisierung sowie Entwicklung von bedarfsorientierten Schutzmaßnahmen und das Gesetz zu Kontrolle und Transparenz in Kapitalgesellschaften (KonTraG) verpflichten Aktiengesellschaften bereits zur Einleitung von Maßnahmen des IT-Risikomanagements. Die durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht verabschiedeten neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken im Rahmen von Kreditvergaben, bekannt unter dem Stichwort „Basel II“, fordern nunmehr auch von den Kreditgebern, sich zur eigenen Absicherung von dem Vorhandensein eines angemessenen Risikomanagement bei ihren Kreditkunden zu überzeugen, das insbesondere auch die Informationsverarbeitung einbezieht. Der nachfolgende Artikel zeigt auf, wie diesen Anforderungen durch Unternehmen geeignet Rechnung getragen werden kann.

Unternehmen setzen in zunehmendem Maße Informationstechnik zur Unterstützung und Optimierung ihrer produzierenden und verwaltungstechnischen Geschäftsabläufe ein. Anbindungen an öffentliche Netze - insbesondere auch an das Internet - zur Kommunikation mit Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern sind inzwischen fast ein Selbstverständlichkeit.

Hierdurch entstehen oftmals komplexe technische Strukturen, deren vielfältige Bedrohungen und Risiken durch das Unternehmen selbst als Betreiber oftmals nur schwer zu beurteilen und damit auch seinen Mitarbeitern nur schwer transparent zu machen sind.

Ziel sollte es daher sein, ein auf standardisierten Methoden und Vorgehensweisen basierendes IT-Risikomanagement zu implemen-tieren, dass die rechtzeitige Erkennung von potentiellen Risiken, deren Bewertung sowie erfolgreiche Bewältigung ermöglicht.

Initiierende Aktivitäten hierzu sind zum einen insbesondere die Identifikation des Schutzbedarfes der mit IT unterstützten Geschäftsprozesse des Unternehmens sowie der hierbei verarbeiteten Informationen durch die verantwortlichen Business Manager (i. allg. Leiter der Fachabteilungen). Zum anderen ist zunächst eine Analyse des aktuellen IT-Sicherheitsniveaus auf der Grundlage der sich aus dem Schutzbedarf ergebenden Anforderungen sowie allgemein gültiger Standards und best practices durchzuführen, um sich einen Überblick über ggf. bestehenden Handlungsbedarf zu verschaffen.

ConSecur hat diese Aktivitäten in ihrem Produkt „Risiko-Kurz-Analyse", basierend auf der ISO 17799 „Code of Practice for Information Security Management“, zusammengefasst, das der Unternehmensführung mit geringem Aufwand entsprechende Informationen bereitstellt. Eine solche Analyse umfasst eine top level-Betrachtung aller zur Gewährleistung der IT-Sicherheit durch das Unternehmen getroffenen technischen, organisatorischen und materiellen Maßnahmen und berücksichtigt die wesentlichen Bedrohungen von Vertraulichkeit, Integrität, Verbindlichkeit und Verfügbarkeit, wie z. B.
Die Aufgabe eines effizienten, wirtschaftlichen und sicheren Identity Managements wird durch vielfältige Randbedingungen beeinflusst. Hierzu gehören insbesondere die etablierten Geschäftsprozesse, die unternehmensspezifische Aufbau- und Ablauforganisation sowie Struktur und Heterogenität der betriebe-nen IT-Infrastruktur. Wesentliche Voraussetzung zur Einführung oder Optimierung eines Identity Management Prozesses ist eine methodische und strukturierte Herangehensweise, die alle Teilaspekte des breiten Themenspektrum angemessen berücksichtigt. ConSecur legt ihrem Vorgehen die folgende logische Gliederung des Identity Managements zu Grunde:

Datenverluste oder Störungen des IT Betriebes (technische Fehler oder Viren),
Offenlegung sensitiver Unternehmensinformationen (ungeschützte eMail-Kommunikation / ungesicherter Speicherung auf Notebooks und PDAs),
unberechtigten Zugang zu IT-Systemen und Daten mit der Möglichkeit zu deren Manipulation aufgrund unzureichend operationalisierter Passwortverfahren oder
das Eindringen von Angreifern in lokale Netze über ungesicherte Netzübergänge (Internet-Zugang, WLAN-Zugänge).

Die Tolerierbarkeit identifizierter Risiken vor dem Hintergrund zu erwartender Schäden bildet die transparente Entscheidungsgrundlage für die Unternehmensführung im Hinblick auf zu treffende IT-Sicherheitsmaßnahmen. Ziel muss es dabei sein, ein durchgängiges IT-Sicherheitsniveau im Sinne qualiitativer Mindeststandards zu erreichen.

Neben der Beseitigung bestehender Defizite stellt die regelmäßige Überwachung und Kontrolle getroffener Maßnahmen (z. B. in Form von Selbst-Audits) einen weiteren wichtigen Teilprozess zur kontinuierlichen Aufrechterhaltung des erreichten IT-Sicherheitsniveaus dar, den es im Unternehmen ebenfalls geeignet zu implementieren gilt. Die Basel II-Vereinbarung bietet damit Unternehmen zur Absicherung ihrer eigenen Geschäftstätigkeit neben den resultierenden Forderungen insbesondere auch die Chance, ein internen und externen Anforderungen genügendes IT-Risikomanagement einzuführen und dient daher nicht nur der Absicherung des Kreditgewerbes sondern auch der sich im Bereich des Risikomanagements engagierenden Unternehmen.

© by ConSecur
von
Dipl.-Inform. M. Korden
ConSecur präsent
Die ConSecur GmbH präsentierte sich in der Vergangenheit auf folgenden Tagungen und Messen:
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24.03.2011
ikn2020-Kooperationsforum Osnabrück, IT-Sicherheit und Datenschutz für Unternehmen, Vortrag: Norbert Book
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28.10.2010
Firmenkontaktmesse Chance, FH Osnabrück, Aussteller
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25.06.2009
Happy Birthday, ConSecur! 10jähriges Jubiläum